Herbst-Zeit, Budget-Zeit
Im Kantonsrat beginnt die 1. Session nach der Sommerpause am nächsten Montag. Die Traktandenliste mit insgesamt 60 Botschaften, Motionen, Postulaten und Anfragen ist einmal mehr reich befrachtet.
Die Sommerpause ist in der Gemeindepolitik bereits seit einigen Wochen vorbei. Denn mit dem Beginn der Herbst-Zeit beginnt auch die letzte und die aufwendigste Etappe des Budget-Prozesses. Jeder Gemeinderat in den 87 Luzerner Gemeinden muss auf die Gemeindeversammlung im November oder Dezember den Stimmbürgern das Jahresbudget 2011 vorlegen.
Jeder Gemeinderat hat wohl das gleiche Ziel; den Stimmbürgern ein möglichst „gutes“ Budget vorzulegen. Das Budget der laufenden Rechnung sollte wenn möglich, einen Überschuss ausweisen oder zumindest ausgeglichen sein. Der Steuerfuss sollte eher gesenkt oder zumindest gehalten werden.
Solche Budgets zu präsentieren ist in den letzten Jahren in den meisten Gemeinden wesentlich schwieriger geworden oder eben vielerorts nur noch ein Wunschtraum.
Aktuell sehe ich drei Gründe die wesentlich zu dieser Tatsache beitragen:
- Die Auswirkungen (geringere Steuererträge) der Steuergesetzrevision 2008 schlagen voll zu Buche.
- Die Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt die Wirkung durch geringere Steuererträge vor allem bei den juristischen Personen.
- Die Neuordnung der Pflegefinanzierung gibt ausserordentlich hohe finanzielle Mehrbelastungen für die Gemeinden.
Fazit und Lösungsansätze
Wohl in jeder Gemeinde müssen Anschaffungen oder Investition zurück gestellt oder gestrichen werden, um ein einigermassen anständiges Budget zu präsentieren. In jedem Gemeindefinanzhaushalt ist der prozentuale Anteil der beeinflussbaren Ausgaben in etwa gleich gross respektive gleich klein. Wenn ein Gemeinderat anfangen würde, Leistungen im grossen Stil einzuschränken oder massiv zu kürzen, um finanzielle Mittel einzusparen, so wäre der Protest der breiten Bevölkerung vorprogrammiert. Die Steuern zu erhöhen, wäre ein weiteres Mittel, das aber kein Gemeinderat gerne ergreift. Die Handlungsmöglichkeiten sind sehr klein. Doch nur mit Jammern können wir die gegenwärtige Situation auch nicht verbessern.
Können wir auf diese drei Hauptpunkte Einfluss nehmen?
Steuergesetzrevisionen
Die Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und auch die Steuergesetzrevision 2011 wurden von den Stimmbürgern klar angenommen. Man kann das nun politisch diskutieren so lange man will, die Stimmbürger haben entschieden, dass die Steuern gesenkt werden. Basta. An diesen Punkt können wir nichts ändern oder beeinflussen. Es ist gut berechenbar, wie gross die Steuerausfälle in den einzelnen Jahren und in jeder Gemeinde sein werden. Es ist zu hoffen, dass mit dieser Steuerstrategie die erhofften Zuzüge und Ansiedlungen in unserem Kanton auch tatsächlich erfolgen werden und damit das Steuersubstrat im Kanton Luzern positiv beeinflussen wird.
Wirtschafts- und Finanzkrise
Die allgemeine Wirtschafts- und Finanzkrise sollte eigentlich überwunden sein. Laut den verschiedenen Prognosen sollte die Wirtschaft wieder wachsen. Das ist zumindest ein positives Signal und lässt auf wieder grössere Steuererträge vor allem bei den juristischen Personen hoffen.
Neuordnung der Pflegefinanzierung
Dass die Pflegefinanzierung anders geregelt wird, dass die Kosten zwischen Pensionär/in, Versicherung und Gemeinde anders verteilt werden und dass mit dieser Umverteilung der Kosten die Gemeinden mehr belastet werden, ist seit einigen Jahren bekannt. Was aber niemand wusste, dass die vom National- und Ständerat verabschiedete und vom Kanton Luzern umgesetzte Pflegefinanzierung, so gewaltig hohe finanzielle Mehrbelastungen für die Gemeinden auslösen werden.
In diesem Bereich bin ich der Meinung, dass die Gemeinden die präsentierten Vollkostenrechnungen der Heime nicht akzeptieren dürfen. Die von den Heimen errechneten Pflegtarife für die Pensionäre sind zuwenig transparent und nicht nachvollziehbar. Ich glaube nicht, dass es Unterschiede von mehr als Fr. 100.00 pro Kalendertag für die gleiche Pflegeleistung geben kann. Da ist der Stellenplan, die Besoldungsliste, die Qualitätssicherung und andere betriebliche Abläufe bei den sogenannten „teuren Heimen“ klar zu hinterfragen.
Die Grundtaxe in einem Alters und Pflegeheim für die Hotellerie von ca. Fr. 120.00 pro Tag bezahlt jeder Pensionär selber. Finanziert wird die Grundtaxe durch die AHV-Beiträge, die Pensionskasse, allenfalls durch Ergänzungsleistungen und durch den Vermögensverzehr des einzelnen Pensionärs.
Eine rigorose Änderung hat es bei den Pflegetaxen gegeben. Neu gibt es nicht nur die BESA-Stufen 1 bis 4 sondern die BESA-Stufen 1 bis 12. Der Bewohner bezahlt unabhängig der Pflegestufe maximal Fr. 21.60 pro Kalendertag. Die Versicherer oder die Krakenkassen bezahlen in der höchsten BESA Stufe 12 maximal Fr. 108.00. Und neu müssen die ausgewiesenen Restkosten die Gemeinden bezahlen. Es geht ganz nach dem Motto „Die Letzten beissen die Hunde“.
Die einzelnen Alters- und Pflegeheime haben vor kurzer Zeit die Vollkosten für die Patientenpflege in den Stufen 1 bis 12 präsentiert. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Heimen sind frappant. In der BESA-Stufe 12 werden von den Heimen Pflegekosten von Fr. 195.00 bis gegen Fr. 250.00 angegeben. Solche Tarifunterschiede sind in dieser Form aus meiner Sicht nicht akzeptierbar.
Nach dem Abzug der fixen Beiträge des Bewohners (Fr. 21.60) und der Versicherungen (Fr. 108.00) verbleiben Restkosten für die Gemeinden von Fr. 65.40 bis Fr. 120.40 pro Kalendertag. Auf das Jahr (365 Tage) aufgerechnet gibt das einen Unterschied von Fr. 20’00.00 den eine Gemeinde je nach Heim pro Pensionär mehr bezahlen muss.
Die Gemeinderäte der Standortgemeinden mit den „teuren Heimen“ sind gefordert, diese Tarife in Absprache mit den Heimleitungen zu korrigieren.
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