Die Sanierung der ALV darf nicht nur den Erwerbstätigen aufgebürdet werden

Die ALV muss dringend tief greifend und nachhaltig saniert werden, nicht nur um die angehäuften Schulden von über 7 Milliarden Franken zurückzuzahlen, sondern auch um zu verhindern, dass jedes Jahr noch eine weitere Milliarde dazukommt. Es wäre einseitig und ungerecht, alles nur auf den Buckel der Erwerbstätigen abzuwälzen. Vor allem für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sind höhere Lohnabzüge nur schlecht verkraftbar.

Die von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Revision berücksichtigt diesen Umstand. Bei dieser ausgewogenen Lösung müssen beide Seiten Opfer bringen. Die Arbeitslosen werden an der Sanierung beteiligt, indem zum Beispiel die Taggeld-Bezugsdauer der Beitragsdauer angeglichen oder die Wartefrist moderat verlängert wird. Die ALV wird so jährlich um 622 Millionen entlastet und kommt mit nur 646 Millionen Franken an Mehreinnahmen aus. Für die Beitragszahler bedeutet dies, dass sie lediglich 0,2 statt 0,5 zusätzliche Lohnprozente abliefern müssen. Das ist ein guter Grund, um am 26. September Ja zu stimmen.

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Datum: Dienstag, 7. September 2010 8:00
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