Revision der Arbeitslosenversicherung – Schluss mit dem Missbrauch!

Die Koppelung der Bezugsdauer an die Beitragsdauer ist richtig und notwendig. Wer nur ein halbes Jahr eingezahlt hat, soll auch nur ein halbes Jahr Taggelder beziehen dürfen. Nur so kann der Missbrauch verhindert werden. Die ALV ist ein Sozialwerk und kein Selbstbedienungsladen! Ausnahmen gibt es nach Krankheit, Mutterschaft und Ausbildung. Der soziale Aspekt und die Solidarität bleiben so gewährleistet.

Die Solidarität wird mit dem Solidaritätsprozent auf Löhnen zwischen 126’000.00 und 315’000.00 Franken sogar noch verstärkt. Besserverdienende sollen und können einen Beitrag leisten. Ein Wehrmutstropfen bleibt die Kürzung der Bezugsdauer für Jugendliche unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflichten. Immerhin waren von dieser Altersgruppe in der Vergangenheit nur 4 % länger als ein Jahr arbeitslos. Diese Kürzung kann mit einem guten Angebot von Berufspraktikas aufgefangen werden. Ich selbst biete seit der Firmengründung diese Möglichkeit jungen Lehrabgängern mit Überzeugung an und leiste damit einen Beitrag für den Einstieg der Jugendlichen ins Erwerbsleben.

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Datum: Donnerstag, 2. September 2010 10:00
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