Staatlich verordneter Zusammenhalt gefährdet Eigeninitiative

Ein starker Kanton Luzern zeichnet sich aus durch eine gut funktionierende Gesellschaft mit eigenverantwortlichen und solidarischen Menschen. Was in der Volksbotschaft zum „Gesetz über die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ so schön formuliert ist, trifft den Nagel auf den Kopf. Eigenverantwortung, Gemeinsinn und der Zusammenhalt untereinander sind seit jeher die tragenden Stützen der Gesellschaft. Die Werte werden an unzähligen Orten gelebt: in Vereinen, in der Familie, im Beruf, unter Freunden und ganz allgemein im Alltag.

Jede und jeder, der sich engagiert und für sein Handeln Verantwortung übernimmt, trägt zu einer intakten Gesellschaft bei. Ich denke dabei nicht nur an Freiwilligenarbeit oder an soziale Einsätze, sondern auch an die Hilfe unter Nachbaren, an die Pflege der Geselligkeit im Verein oder ganz einfach daran, einer älteren Person im Zug und Bus seinen Sitzplatz anzubieten. Es sind die kleinen Dinge, die unsere Gesellschaft stärken und für den nötigen Kitt sorgen. Und sie müssen von jedem selbst erbracht werden.

Das Gesetz, über das wir am 13. Juni 2010 abstimmen, ist deshalb fehl am Platz. Der Staat kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt weder verordnen noch regeln. Zudem birgt es die Gefahr, die Eigeninitiative abzuwürgen. Was sich der Staat in sein Aufgabenbuch schreibt, wird er auch übernehmen. Weshalb sollte man sich da noch selbst ins Zeug legen? Für die Gemeinden bleibt diese Entwicklung nicht ohne Folgen. Sie werden zwangsläufig mit höheren Kosten rechnen müssen, zudem befürchte ich eine stärkere Einmischung durch den Kanton.

Ich empfehle deshalb, das unnötige Gesetz über den gesellschaftlichen Zusammenhalt abzulehnen.

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Datum: Freitag, 21. Mai 2010 13:44
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