Streikrecht für die Polizei!

Rolf Born

Bauern streiken für einen höheren Milchpreis, Arbeiter streiken gegen die Betriebsschliessung, Oberärzte streiken für kürzere Arbeitszeiten, Lehrpersonal streikt für mehr Mitsprache. Nach der EURO 08 haben Genfer und Waadtländer Polizisten mit einem Verzicht auf Verkehrsbussen für die Abgeltung der Überstunden gekämpft. Von 1997 bis 2008 waren in der Schweiz 54 Streiks zu verzeichnen, wovon 11 die öffentliche Verwaltung und das Unterrichtswesen betrafen. Einst galt die Schweiz als Land des Arbeitsfriedens. Diese Zeiten sind (leider) vorbei. In der neuen Bundesverfassung wird auch für die Schweiz die Zulässigkeit des Streiks ausdrücklich anerkannt. Verboten sind dagegen politische Streiks.

Aus liberaler Sicht ist gegen den rechtmässigen Streik im Sinne der kollektiven Verweigerung der Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit etc.) nichts einzuwenden. Die FDP.Die Liberalen Luzern stehen zu dem in unserer Bundesverfassung verankerten Streikrecht – auch für Polizisten. Auch Polizisten sollen als ultima ratio mit einem Streik drohen oder gar streiken können. Aber Streitigkeiten zwischen Sozialpartnern müssen gemäss der Verfassung nach Möglichkeit durch Verhandlung und Vermittlung beigelegt werden. Aus der Sicht der FDP.Die Liberalen werden Polizisten sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst sein und das Streikrecht verhältnismässig und nur in Notsituationen einsetzen – genau wie ihre Schusswaffen auch. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist und bleibt nach Ansicht der FDP.Die Liberalen aber eine unantastbare Kernaufgabe der Polizei – auch in Streikzeiten.

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Autor: Rolf Born
Datum: Montag, 1. März 2010 8:23
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