Spital- und Klinikgebäude: Neuer Wettbewerb

Andreas Heer

Die Übertragung der Spital- und Klinikgebäude an das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie ist eine Chance für unser Spitalwesen. Ein Nein ist keine Alternative, denn die Gegner dieser Vorlage verschweigen, dass sich die Situation für die Spitäler mit der neuen Finanzierung über die Fallpauschalen vollständig ändert und unsere Kliniken dem Wettbewerb ausgesetzt sind. Mit der neuen Finanzierung wird es ab 2012 keinen Unterschied mehr zwischen kantonalen und privaten Spitälern geben, beide werden gleich behandelt, deshalb müssen auch die kantonalen Spitäler unternehmerischen Handlungsspielraum haben.

Unsere Spitäler erhalten die Investitionskosten nicht mehr separat vom Kanton vergütet. Die Abgeltung ist in der Fallpauschale pro Patient mit inbegriffen. Mit jeder bezahlten Rechnung erhält das Spital also auch den Anteil für die Investitionskosten. Auf diese Weise können die Spitäler rasch handeln und sich dem Markt anpassen. Denn nach der Einführung der freien Spitalwahl werden sie an ihrer Konkurrenzfähigkeit gemessen. Der Kanton bleibt aber weiterhin verantwortlich für die Gesundheitsversorgung der Luzerner Bevölkerung und er bleibt Eigentümer der rechtlich verselbständigten Spitäler und Kliniken. Auch das Spitalgesetz bleibt in Kraft. Darin wird festgehalten, dass für die Aufhebung bisheriger oder die Errichtung neuer Spitalbetriebe immer der Kantonsrat entscheiden wird. Über das Referendum ist zudem auch die Mitsprache der Stimmberechtigten garantiert.

Zurzeit wird in fast allen Kantonen eine Übertragung der Spitalbauten bearbeitet oder wurde bereits vollzogen. Am 7. März gilt deshalb: Ja zu unseren Spitälern, Ja zur Übertragung der Spitalbauten!

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Autor: Andreas Heer
Datum: Freitag, 26. Februar 2010 14:16
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