Sachlichkeit statt billige Polemik: Ja zum angepassten Mindestumwandlungssatz!
Die „Rentenklau“-Polemik der Linken lässt sich leicht widerlegen. Es wird keinem Rentner etwas weggenommen. Wer zwischen 1985 und 2003 pensioniert wurde, erhält bis ans Lebensende eine Rente auf der Basis eines Umwandlungssatzes von 7,2 Prozent, also 7‘200 Franken Jahresrente pro 100‘000 Franken Altersguthaben. Allzu lange wollte man es nicht wahrhaben, dass der Umwandlungssatz zu hoch ist. Die Hochzinsphase mit Obligationen-Renditen bis zu 7 Prozent ist längst tiefen Zinsen gewichen. Die Sparer haben daran keine Freude, können sich aber trösten, dass die 2 ¼ Prozent abwerfenden Zinsen der Bundesobligationen bei einer Null-Teuerung einen Realzins darstellen. Die durchschnittliche Aktien-Rendite der letzten Jahre liegt bekanntlich noch tiefer!
Diese kleine Kapital-Rendite und die höhere Lebenserwartung zehren die Reserven der Pensionskassen weg. Deren Stiftungsräte setzen sich aus gleich viel Personal- wie Arbeitgebervertretern zusammen. Die Arbeitgeber, welche mindestens die Hälfte der Pensionskassenbeiträge finanzieren, haben dabei dasselbe Interesse wie die Mitarbeitenden: eine gute, gesicherte Rendite.
Was passiert bei einem Nein? Ein zu hoher Umwandlungssatz führt dazu, dass sich eine Pensionskasse bei jeder Pensionierung einen „Verlust“ einhandelt. Dieses fehlende Kapital müssen dann die aktiven Versicherten zusammen mit den Arbeitgebern ersetzen. Die Last an die nächste Generation zu übertragen finde ich unsolidarisch. Das kann meines Erachtens keine Lösung sein, deshalb ist der Mindestumwandlungssatz anzupassen.
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