Mindestumwandlungssatz – Problemlösung ist kein Rentenklau!
Die Äufnung von Milliardendefiziten wie bei der IV soll sich beim BVG nicht wiederholen! Wir haben es in unseren Händen – mit einem überzeugten „JA“ am 7. März! Rentenklau, mit diesem prägnanten Schlagwort argumentieren die Gegner. Dieser Vorwurf ist haltlos. Wenn der Umwandlungssatz trotz steigender Lebenserwartung und geringerem Zinsniveau beibehalten wird, zahlt die Zeche unweigerlich die junge und aktive Generation. Zusatzbeiträge, schlechtere Verzinsung, höheres Risiko an der Börse, das wären die fatalen Folgen.
Gleichzeitig sind aber auch andere Massnahmen zur Sicherung dieses Volksvermögens notwendig. Das BVG ist nichts anderes als ein Zwangssparen für die Altersvorsorge. Es gehört aber den Versicherten! Oft haben sich Anlageberater, Finanzhaie und Vermögensverwaltungsinstitute daran schadlos gehalten. Das muss aufhören. Dies hat die Finanzkrise deutlich zu Tage gebracht. Vernünftige Kontrollmechanismen, die umzusetzen sind, müssen konsequent eingesetzt werden. Da ist die Politik zusätzlich gefordert. Diesen Schutz erwarte ich als Versicherte, da ich mein Pensionskassenguthaben nicht selbst verwalten kann. Ich darf nur ohnmächtig zusehen, wie sich andere daran bereichern.
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