Botschaft des RR an den KR zum Stimmrechtsgesetz

Zum Entwurf einer Änderung des Stimmrechtsgesetzes betreffend die Wahlkreise der Kantonsratswahlen:

Eine Wiederwahl gehört in aller Regel zu den obersten Zielen von politischen Mandatsträgern, wobei:

  • Ausnahmen diese Regel bestätigen oder
  • wenn der Druck der Nichtgewählten und der Partei zu ausserterminlichen Platzräumungsaktionen führt.

Mit der Botschaft 125 geht es vorerst darum, die rechtlichen Vorgaben für demokratische und korrekte Wahlen umzusetzen. Einzig diese Vorgabe hat dazu geführt, dass wir in diesem politischen Umfeld diese Anpassungen der Wahlkreise im Kanton Luzern behandeln konnten. Der vorgeschlagene Wahlkreisverbund zwischen Willisau und Entlebuch löst das Problem, dass auch im Entlebuch mit einem Stimmanteil von unter 10% ein Mandat im Parlament zu gewinnen ist. Aber auch der Wunsch von Wolhusen, neu im Wahlkreis Entlebuch wirken zu können, kann damit umgesetzt werden. In allen anderen Wahlkreisen dürfen die aktuellen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und auch die künftigen Kandidierenden auf den bekannten und nicht immer nur bewährten Konzepten aufbauen. Denn weitere Lösungsansätze wie beispielsweise die Abspaltung von Emmen und Rothenburg vom Wahlkreis Hochdorf, oder die Aufteilung von Luzern Land in ebenfalls zwei Wahlkreise wurden in der STRUKO diskutiert. Doch der Grundsatz „Konzentration der Kräfte auf das Wesentliche“ liess weitere Anpassungen und Veränderungen nicht zu.

Die Mechanik für die Berechnung der Sitzverteilung und –zuteilung der Mandate ist auf Anhieb tatsächlich nicht ganz einfach, aber auch dieser Mecano ermöglich die von vielen von uns angestrebte Wiederwahl, Ausnahmen davon sind ja bekannt. Tatsache ist, dass die Berechnung der Wahlergebnisse beim Wahlkreisverbund über zwei Stufen erfolgt, die Berechnung innerhalb einer Stufe aber grossmehrheitlich dem bisherigen Verfahren, der Methode Nationalratsproporz, entspricht. Weiterhin sind auch im Wahlkreisverbund im Wahlkampf Listenverbindungen und Unter-Listenverbindungen möglich, damit auch auf diesem Wege die Wiederwahl möglich bleibt.

Wenn das Parlament an den Grundfesten rüttelt und die Grundlagen für die Wahlen festlegt, darf man sich jedoch nicht einfach von den Wiederwahlanstrengungen leiten lassen. Vorliegend setzten wir mit B 125 die rechtlichen Anforderungen an korrekte, rechtsstaatliche und demokratische Wahlen um. Deshalb war die FDP.Die Liberale Kantonsratsfraktion für Eintreten und Zustimmung zur Botschaft 125. Die Androhung eines möglichen Referendums stört uns nicht, denn wir vertrauen darauf, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für alle die gleichen Wiederwahlvoraussetzungen schaffen wollen.

Ähnliche Beiträge:

  1. Wahlkreisverbund = Bürgerinnen und Bürger freundlich!
  2. Das Entlebuch wird nicht abgeschafft!
  3. 1 Stimme wird 1 Stimme bleiben!
  4. Kandidatenbroschüren Kantonsratswahlen 2011

Autor:
Datum: Freitag, 11. Dezember 2009 8:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Kanton, Wahlen

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben