Zwei Herren kann man nicht dienen
Der integrierte Finanz- und Aufgabenplan 2010-2014 (IFAP) ist ein Führungsinstrument und hat für die nächsten Jahre eine grosse Wichtigkeit. Der IFAP wird jährlich angepasst und zusammen mit dem Voranschlag dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Der Rat kann Bemerkungen dazu eingeben. Das Anliegen muss nachfolgend von der Regierung entsprechend aufgenommen werden.
Am Montag wurde unter anderem die Bemerkung überwiesen, dass die Volksschulbildungskosten mittel- bis langfristig zu je fünfzig Prozent von Kanton und Gemeinden getragen werden muss. Es war wieder einmal knapp, sehr knapp: 55 zu 52 Stimmen.
Sehr gut, das kommt doch wirklich vielen Gemeinden gelegen und wird künftig die Gemeindekassen etwas entlasten, zumindest was die Bildungskosten betrifft. Überfällig, dieser Beschluss, mag vielleicht so mancher denken, schliesslich wird die Entwicklung der Volksschule massgeblich vom Kanton bestimmt. Es ist richtig, dass der Kanton die Federführung in diesen Belangen hat. Wo kämen wir hin, wenn jede Gemeinde eine eigene Schulentwicklung betreiben würde.
Doch heute haben die kantonsrätlichen Gemeindevertreter ein gefährliches Spiel mit dem Feuer getrieben. Ein Entscheid, der leicht zum Bumerang werden könnte, wenn eine Umverteilung der Kosten die Folge wäre und sich der Kanton von der Mitfinanzierung im Sozialbereich zurückzieht.
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Mittwoch, 4. November 2009 15:41
das wird aber viele Gemeinde-Bildungs-Räte freuen. Riesenentscheid.
Endlich kommt ein wenig mehr Kosten(Ausgaben)-Bestimmungsgleichheit in das Volksschulwesen.
50:50. Mit dem kann man nach 78:22 als Gemeindevertreter leben.
Euer Börd