Steuergesetzrevision 2011: Familien werden entlastet und gestärkt

Mit dem neuen Steuergesetz  können Familien ab 2011 für die Eigenbetreuung ihrer Kinder bis 15 Jahren neu 2’000 Franken von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, für die Fremdbetreuung maximal 6’700 Franken. Ausserdem werden die ordentlichen Kinderabzüge vorzeitig der Teuerung angepasst. Das ist kein verlorenes Geld, wie uns die Gegner der Steuergesetzrevision 2011 weismachen wollen. Es stärkt vielmehr die zuletzt verloren gegangene Kaufkraft der Familien und trägt dazu bei, die ins Stottern geratene Wirtschaft wieder anzukurbeln. Das gilt es bei allen Diskussionen über vermeintliche oder effektive «Ausfälle» im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision 2011 nicht zu vergessen. Deshalb ein JA zur Änderung des Steuergesetzes.

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Datum: Montag, 21. September 2009 12:00
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