Volksschule / Reformitis
Mit Interesse habe ich das Interview mit Bildungsdirektor Herrn Anton Schwingruber im WB gelesen. Mit seinen Aussagen betreffs der “Reformitis” an der Volksschule bin ich nicht einverstanden.
Ich bin der Meinung, dass die Verantwortlichen im Bildungsdepartement an einer gewissen “Reformitis-Wut” leiden. Ich denke da an “Schule mit Profil”, “Schule mit Zukunft”, 2. Fremdsprache in der Primarstufe”, “Kindergarteneintrittsalter ab 4 1/2 Jahren”, “Integrative Förderung”, “Basisstufe” etc. All diese Projekte wurden in den letzten Jahren umgesetzt oder sind in einer Evolutionsphase. All diese Projekte haben nebst anderen Erneuerungen die Kosten für die Volksschule, die zu 77,5% durch die Gemeinden zu tragen sind, wesentlich verteuert. Leider ist das Wort “konsolidieren” oder überprüfen einer Wirkung eines einzelnen Projektes ein Fremdwort für die Verantwortlichen im Bildungsdepartement. Nein, es wird umgehend das nächste Reform-Projekt gestartet. Viele engagierte Lehrpersonen und noch mehr Eltern haben “die Nase voll” von den ständig neuen Reformen.
Als Finanzverantwortlicher einer Landgemeinde kann ich sagen, dass fast alle Gemeinden ca. 50% der Gesamtausgaben für die Bildung ausgeben. Diese Ausgaben sind in den letzten zehn Jahren aber wesentlich stärker angestiegen, als die normale Teuerung. Ich wage zu behaupten, dass leider das Bildungsniveau eines Schülers am Ende der Schulzeit nie und nimmer im Verhältnis zur Kostensteigerung angestiegen ist. Ich wage weiter zu behaupten, dass eine Verkleinerung des Fächerangebots und dafür eine vertiefte Stoffvermittlung nicht nur weniger kosten würde, sondern sich positiv auf den “Bildungsrucksack” am Ende der Schulzeit der meisten Schülerinnen und Schüler auswirken würde.
Die ganze “Reform-Wut” im Bildungsdepartement kann sehr gut mit der Kürzung der verfügbaren Mittel gestoppt werden. Mir ist kein einziges Reform-Projekt an der Volksschule bekannt, das keine zusätzlichen Kosten ausgelöst hat.
In der September-Session wird der Kantonsrat über meine Motion befinden, die verlangt dass die Kostenbeteiligung des Kantons an den Bildungskosten von 22,5% auf 25% angehoben wird. Diese 2.5% entsprechen ca. 16 Millionen Franken, die die Gemeinden weniger an die Volksschulkosten berappen müssten. Das ist auch in etwa der gleiche Betrag den die Gemeinden durch die umstrittene Halbierung der Unternehmer-Gewinnsteuer mit der Steuergesetzrevision 2011 verlieren würden.
Ich hoffe sehr, dass mit dieser Kürzung der finanziellen Mittel die “Reform-Wut” im Bildungsdepartement etwas eingeschränkt wird und die Gemeinden damit die fehlenden Steuereinnahmen bedingt durch die Steuergesetzrevision 2011 über die wir am 27. September abstimmen, etwas besser verkraften können.
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