Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Die Debatte während dieser Doppelsession zur „Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ hatte es in sich. Dieses Rahmengesetz soll eine koordinierende und subsidiär wirkende Gesellschafts- und Sozialpolitik gewährleisten. Die Chancengerechtigkeit und die Integration von verschiedenen Gruppierungen sollen gesetzlich verankert oder vielmehr verordnet werden. Kann und soll der Staat den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesetzlich verordnen? Seien wir ehrlich; unser Zusammenhalt funktioniert heute doch nur dank den unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfern in den verschiedensten Bereichen oder den unterstützenden Familienangehörigen. Diese unschätzbaren Dienste passieren meist im Stillen, mit gelebter Eigenverantwortung, ohne grosses Aufhebens. Das verdient grosse Anerkennung. Ein Gesetz, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt verordnet ist aus meiner Sicht unnötig und gibt ein falsches Signal. Unsere Gesellschaft ist auf eigenverantwortliches Handeln angewiesen, nicht auf gesetzlich verordneten Zusammenhalt. Machen wir doch neue Gesetze wo dies nötig ist, und unterlassen es dort wo es besser ohne funktioniert.

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Datum: Freitag, 3. Juli 2009 7:58
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