Eigenmietwert soll wegfallen
Zu früh gefreut?
Mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ werden die möglichen Abzüge massiv eingeschränkt. Werterhaltende Investitionen sind nur noch in Verbindung mit Investitionen im Energiespar- und Umweltschutzbereich abzugfähig. Dies ist ein grosser Mangel im Gegenvorschlag des Bundesrates. Die meisten Hauseigentümer renovieren ihren Besitz mit Unterstützung der örtlichen Handwerker und leisten so einen grossen Beitrag zugunsten der konjunkturell positiv durchschlagenden Unterhaltsaufwendungen. Daher sollte der bis jetzt wählbare Abzug (pauschal oder bezogen auf die Investitionen) beibehalten werden.
Der Gegenvorschlag des Bundes nimmt aber weitgehend die Forderungen der FDP aus dem Jahre 1998 auf. Das ist als Pluspunkt zu werten. Darin wird unter anderem die Förderung der Neuerwerber von Wohneigentum angeregt. Mit einer zeitlich auf 15 Jahre befristet und betragsmässig beschränkte Schuldzinsabzug wird eine unserer Forderungen erfüllt. Nun hoffe ich, dass das zuständige Finanzdepartement die gute politische Vorgabe auch so umsetzt.
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